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Was ist im Trauerfall zu tun?

  • Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt
  • Benachrichtigen Sie Angehörige und Freunde.
  • Ein zugelassener Arzt, möglichst der Hausarzt, muss den Tod der/des Verstorbenen feststellen und einen Totenschein ausstellen.
  • Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz übernehmen diese die Formalitäten.
  • Informieren Sie uns: 06725 - 95 533

Weitere wichtige Telefonnummern:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Notruf: 112

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Der Umgang mit Trauer hat viele Gesichter

Der Umgang mit Trauer ist so individuell wie die Menschen selbst, denn Trauer hat viele Gesichter und Ausdrucksformen. Manche Menschen zeigen ihre Trauer offen, weinen, sprechen darüber und suchen Unterstützung bei Freunden oder Therapeuten. Andere hingegen verarbeiten ihren Verlust still, in der Einsamkeit ihrer Gedanken. 

Manche kanalisieren ihre Trauer in kreativen Aktivitäten wie Schreiben, Malen oder Musik. Jeder Mensch durchläuft den Prozess auf seine eigene Weise und in seinem eigenen Tempo.

Wir unterstützen Sie dabei

 

Neues Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Die Bestattungskultur in Deutschland befindet sich im Wandel – und Rheinland-Pfalz geht mit gutem Beispiel voran. Die geplante Novellierung des Bestattungsgesetzes im Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die den Wunsch vieler Menschen nach mehr Selbstbestimmung, Nachhaltigkeit und kultureller Offenheit im Umgang mit dem Tod aufgreifen.

Was genau ändert sich – und was bedeutet das für Angehörige, Bestatter und Friedhofsträger?

Zur Gesetzesreform