Bestattung Was tun im Trauerfall?
Bestattung

Was tun im Trauerfall?

In der schweren Situation eines Trauerfalls sind Sie auf Hilfe, Begleitung und Trost angewiesen. Hier haben wir einige erste Informationen zusammengestellt, die Ihnen in dieser schweren Zeit helfen sollen.

Benachrichtigen Sie den Arzt

Ein zugelassener Arzt, möglichst der Hausarzt, muss den Tod der/des Verstorbenen feststellen und einen Totenschein ausstellen. Diese Bescheinigung verbleibt bei der/dem Verstorbenen und ermöglicht es dem Bestattungsunternehmen, die weiteren Schritte zu unternehmen. In Rheinland-Pfalz und Hessen darf laut jeweiligem Bestattungsgesetz ein Leichnam bis zu 36 Stunden Zuhause aufgebahrt werden. Eine frühzeitigere Überführung ist selbstverständlich auch möglich.

Den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter 116 117.

Bei einem Notfall erreichen Sie den Notruf unter 112.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz übernehmen diese die Formalitäten.

Informieren Sie uns

Sie erreichen uns jederzeit unter 06725 - 95 533.
Wir werden dann alles Weitere für Sie veranlassen und bestehende Fragen klären.

Benachrichtigen Sie Angehörige und Freunde

Familienmitglieder und Freunde können Ihnen in dieser schweren Zeit eine Hilfe sein. Ihnen nahestehende Menschen können Sie bei der Beerdigung und der Trauerfeier unterstützen und begleiten. Wenn der/die Verstorbene noch in einem Arbeitsverhältnis stand, muss/sollte auch der Arbeitgeber zeitnah informiert werden.

Vorbereitung von Dokumenten

Um Sie zu unterstützen und alles Weitere zu regeln, können Sie zu dem Gespräch mit uns schon einige Dokumente heraussuchen:

  • Familienstammbuch
  • Ausweis(e) der/des Verstorbenen
  • Krankenversichertenkarte
  • Dokumente von Sterbegeldversicherungen oder Vergleichbarem (falls vorhanden)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)

Gerne können an diesem Gespräch auch weitere Angehörige teilnehmen.

Die weitere Vorgehensweise wird dann im persönlichen Gespräch für den individuellen Einzelfall besprochen. Hier auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen.

Sie können sich dieses Dokument auch als PDF herunterladen, so dass Sie es nötigenfalls griffbereit haben.